Investitionsförderung in der Primärversorgung für Vertragsgruppenpraxen und Vertragsambulatorien
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Prok. Sabine Martschini, Leiterin Team Ärzte für Wien Niederösterrreich und Burgenland der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG möchte in diesem Artikel über aktuelle Fördermöglichkeiten für Vertragsgruppenpraxen und Vertragsambulatorien berichten: Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility – RRF) der Europäischen Kommission erfolgreich ein Projekt zur Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung eingereicht. Dieses Projekt umfasst sowohl Maßnahmen zur Stärkung der Primärversorgung als auch die finanzielle Unterstützung von Projekten in diesem Bereich. Neben den bereits bestehenden Förderungen für Primärversorgungseinheiten (PVE) wie der Direktförderung für PVE-Neugründungen können seit Anfang 2024 auch Investitionsförderungen für Vertragsgruppenpraxen und Vertragsambulatorien in der Primärversorgung mit erweitertem Angebot beantragt werden.
Eckdaten der Investitionsförderung:
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- Einreichung: Förderanträge können ab sofort bis 31. Jänner 2026 eingereicht werden
- Zielgruppe: Gruppenpraxen und selbstständige Ambulatorien in den Bereichen Allgemeinmedizin
und/oder Kinder- und Jugendheilkunde mit erweitertem Leistungsangebot,
die über einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) verfügen
(§ 343 ASVG) - Förderhöhe: Die maximal förderbaren Gesamtkosten betragen 1.000.000 Euro. Der Zuschuss
beträgt 50% der eingereichten und genehmigten Kosten. Die maximale Zuschusssumme
beträgt demnach 500.000 Euro. - Schwerpunkte: ökologische und soziale Nachhaltigkeit, digitale und räumliche Infrastruktur,
Erweiterung und Verbesserung der angebotenen Leistungen sowie primärversorgungsspezifische
Fort- und Weiterbildungsangebote - Die Förderabwicklung erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)
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Weitere Informationen zur Investitionsförderung (inkl. der Förderkriterien) sowie FAQs finden Sie auf der Website der Plattform Primärversorgung unter https://primaerversorgung.gv.at