Und jährlich grüßt der Gewinnfreibetrag - WERBUNG
Investieren mit allen Vorteilen!
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Sie können einen 15%igen Gewinnfreibetrag gewinnmindernd geltend machen, wenn Sie Einzelunternehmer, Mitunternehmer einer Personengesellschaft oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH (mit einer Beteiligung von mehr als 25%) sind.
Berechnung des GFB
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Der Gewinnfreibetrag 2024 kann für einen maximalen Gewinn (Höchstbemessungsgrundlage) von EUR 583.000 geltend gemacht werden. Die Berechnung für die Höhe des GFB erfolgt staffelweise, abhängig von der Höhe des Gewinnes.
- für Gewinne bis 33.000 Euro 15%
- für Gewinne zwischen 33.000 und 178.000 Euro 13%
- für Gewinne zwischen 178.000 und 353.000 Euro 7%
- für Gewinne zwischen 353.000 und 583.000 Euro 4,5%
Wie nutzen Sie den Gewinnfreibetrag?
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Ein sogenannter Grundfreibetrag bis zu einem Gewinn von € 33.000 steht jedem zu, selbst wenn nicht investiert wird. Der maximale Grundfreibetrag beträgt € 4.950 (15% von € 33.000). Für den darüber hinausgehenden Gewinnfreibetrag müssen Sie ungebrauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere anschaffen. Auch Gebäude- und Mieterinvestitionen sind im Rahmen des Gewinnfreibetrages begünstigt.
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Disclaimer: Dies ist eine Marketingmitteilung im Sinne des WAG. Die hier dargestellten Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherche, ausschließlich der unverbindlichen Information. Die Inhalte stellen weder ein Angebot bzw. eine Einladung zur Stellung eines Anbots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf, oder eine sonstige vermögensbezogene, rechtliche oder steuerliche Beratung dar und dienen überdies nicht als Ersatz für eine umfassende Risikoaufklärung bzw. individuelle Beratung. Veranlagungen in Finanzinstrumente können mit erheblichen Verlusten verbunden sein. Lassen Sie sich deshalb kompetent beraten! Steuerliche Behandlung: Die hier dargestellte steuerliche Behandlung bezieht sich auf Personen, die in Österreich der Steuerpflicht unterliegen und ist von den persönlichen Verhältnissen der jeweiligen Person abhängig. Sie kann durch eine andere steuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung und Rechtsprechung – auch rückwirkend – Änderungen unterworfen sein. Impressum: Medieninhaber und Hersteller:
Österreichische Ärzte- und Apothekerbank AG
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E-Mail: info@apobank.at
www.apobank.at Stand: 26. September 2024